Erfüllung gesetzlicher Vorschriften gemäß ArbSchG
Lange Zeit galt Arbeitsschutz vor allem dem Schutz vor körperlichen Schäden. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet aber auch, eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung (GBU Psyche) durchzuführen und zu dokumentieren.
Wodurch fühlen sich Mitarbeiter belastet, wo hapert es in der Zusammenarbeit, was kann verbessert werden? Die GBU Psyche soll dazu genutzt werden, genauer hinzusehen. Sie bildet die Grundlage für die Umsetzung technischer, organisatorischer oder personenbezogener Maßnahmen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.